Vorstandssitzung im Gehörlosenzentrum

VEREINSZWECK VERFOLGEN

Der Vorstand ist im Verein für viele Aufgaben zuständig. Er hat die Aufgabe der Geschäftsführung (§ 27, Absatz 3 BGB) und der gesetzlichen Vertretung des Vereins. Der Vorstand muss dafür sorgen, dass die gesetzlichen und steuerlichen Bestimmungen sowie die Satzung eingehalten werden.

erlichen Bestimmungen sowie die Satzung eingehalten werden. Damit der Verein funktioniert, übernimmt sein Vorstand meist auch gutwillig Aufgaben, die die Vereinsarbeit mit sich bringt, zum Beispiel die Organisation von Spenden und Veranstaltungen. Im Idealfall trägt er dadurch zu einem regen Vereinsleben bei.

Damit der Verein nicht seinen Zweck der Gemeinnützigkeit verliert, muss der Vereinszweck tatsächlich verfolgt werden. Dieser ist in der Satzung festgelegt.

Damit der Verein nicht seinen Zweck der Gemeinnützigkeit verliert, muss der Vereinszweck tatsächlich verfolgt werden. Dieser ist in der Satzung festgelegt.

Maßnahmen:

  • Ordentliche Buchführung und Rücklagenbildung 
  • Verwendung der Mittel für den Vereinszweck
  • Unterlassen wirtschaftlicher Betätigung (z.B. Bewirtung beim Fest)
  • Zuwendungen an ein Vereinsmitglied dürfen jährlich 40€ nicht übersteigen. (Baden-Württemberg erhöhte die Freigrenze rückwirkend zum 01.01.2019 auf 60€)